Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Es tut sich etwas, aber tut sich genug?

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Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Die Regeln sollen ab November 2023 schrittweise in Kraft treten. Es tut sich also etwas beim Thema Entbürokratisierung der Einwanderung für qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland. Was sind die Eckpunkte des Gesetzes? Ist es wirklich geeignet, ausländische Fachkräfte auch aus Drittländern nach Deutschland zu holen? Und diese auch im Land zu halten? Hier ist ein Update über die Gesetzeslage und eine Einschätzung der realistischen Perspektiven für Unternehmen und Fachkräfte durch das Gesetz.

Laut Bundesregierung rund 1,98 Millionen Stellen unbesetzt in 2022 – die Zeit rennt

Deutschland ist nach wie vor weit davon entfernt die 400.000 Fachkräfte pro Jahr ins Land zu holen, die wir für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstandes bräuchten. Zum einen kommen nicht genug Spezialisten ins Land, zum anderen gehen viele nach einiger Zeit wieder. Laut OECD liegt Deutschland im weltweiten Ranking der Attraktivität für Fachkräfte auf Platz 15, also noch hinter Ländern wie Finnland oder Portugal (Stand März 2023). Die Gründe, warum sich qualifizierte Zuwanderer in Deutschland nicht wohlfühlen sind vielschichtig. Der Kampf mit der hierzulande an vielen Stellen ausufernden Bürokratie und ihren Hürden spielt eine wichtige Rolle. Hinzu kommen die fehlenden Englischkenntnisse auf den Ämtern sowie der nicht selten niedrige Stand der Digitalisierung der Behörden hierzulande. Hier, unter anderem, setzt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz an.

Was steht im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz? (Quelle: Bundesregierung)

Ausländische Abschlüsse werden anerkannt: Ab jetzt reichen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Ausland erworbener, dort staatlich anerkannter Berufsabschluss. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und kürzere Prozesse. Allerdings muss die, nun gesenkte, Mindestgehaltsschwelle erreicht werden.

Mindestgehaltsschwellte gesenkt: Die Mindestgehaltsschwelle für die Blaue Karte der EU wird auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung abgesenkt. Ab 1. Januar 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat (2022: 6.750 Euro) und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat (2022: 7.050 Euro). Diese Grenze halbiert sich also.

Erleichterungen für IT-Spezialisten: IT-ler sind in Deutschland besonders gefragt (und nicht nur hier). Sie können bereits heute ohne anerkannten Abschluss kommen. Zusätzliche werden die Gehaltsschwelle und Dauer der Beruferfahrung gesenkt. Auch brauchen IT-Fachkräfte keine Deutschkenntnisse mehr nachzuweisen.

Weitere Verbesserungen betreffen Regelungen für qualifizierte Asylbewerber, den Familiennachzug und den Zuzug von Bewerbern aus bestimmten Balkanstaaten. 

Warum Gesetze alleine nicht reichen

Dies sind gute Nachrichten. Allerdings müssen sich auch Dinge verbessern, die nicht einfach per Einwanderungs-Gesetz beschlossen und durchgesetzt werden können. So bleiben der relative Rückstand des Landes bei der Digitalisierung der Bürokratie und die verbesserungswürdigen Englischkenntnisse der Behörden vor Ort. Um nur einige Faktoren zu nennen, die es ausländischen Fachkräften schwer machen, sich in Deutschland willkommen und letztendlich wohl zu fühlen.

Brainsworld.io begleitet ausländische IT-Fachkräfte und Unternehmen aller Größenordnungen auf dem Weg der gesamten Recruitingprozesse – vom Matchmaking über die Behördengänge und Wohnungssuche bis in zum ersten Arbeitstag am neuen Arbeitsplatz. Hierfür nutzen wir ein strategische aufgebautes Netzwerk und Zugänge zu Talentpools in Südamerika, Asien und Afrika. Eine eigene, maßeschneiderte digitale Plattform für internationales Recruiting vereinfacht die komplexen Prozesse und stellt sicher, dass die Vorteile und Erleichterungen durch die Gesetzgeber auch effektiv genutzt werden können.

Bildnachweise: AI-Tool Divi

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