Chancenkarte: Wirklich bessere Karten für ausländische Fachkräfte und Unternehmen?
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Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 7.7.2023 (die Regeln sollen ab November 2023 schrittweise in Kraft treten) kommt auch die Chancenkarte für aussichtsreich Spezialisten aus Drittländern ohne konkretes Arbeitsplatzangebot ins Spiel. Sie ist Teil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung und bietet einen neuen, bisher nicht nutzbaren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Karte basiert auf einem Punktesystem mit Kriterien wie Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner.
Die Chancenkarte setzt zum Beispiel die Anforderung der notwendigen Sprachkenntnisse in Deutsch auf “einfache Kenntnisse” (A1) herab. Damit wird eine wichtige Hürde für viele begehrte Fachkräfte zum Beispiel aus dem Bereich IT gesenkt. Eine weitere Regelung sieht vor, dass die in Frage kommenden Personen nicht mehr nur in Teilzeitbeschäftigungen arbeiten dürfen, sondern auch in Vollzeit. Potenzielle Kandidaten aus Drittländern ohne konkrete Arbeitsplatzzusage dürfen mit der Chancenkarte zunächst für ein Jahr einreisen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Karte um bis zu zwei Jahre zu verlängern.
Das Punktesystem im Überblick
- Ausländischer Berufsabschluss, nach deutschen Standards anerkannt, auch bei eventuell erforderlicher Nachqualifizierung = 4 Punkte
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung oder “gute deutsche Sprachkenntnisse” = 3 Punkte
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf B1-Level, zweijährige Berufserfahrung, Personen,bis 35 Jahre = 2 Punkte
- Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, vorangegangener Aufenthalt in Deutschland (mindestens sechs Monate in den vergangenen fünf Jahren), Alter zwischen 35 und 40 Jahren, Englisch-Kenntnisse auf C1-Niveau, Qualifikation kann einem Engpassberuf zugeordnet werden, Partnerin oder Partner erfüllt die Kriterien für die Chancenkarte = 1 Punkt → Quellenangabe
Bringt die Chancenkarte Erleichterung oder wieder nur mehr Bürokratie?
Im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes wurde von Experten wie dem Arbeitsmarktforscher Holger Bonin Zweifel an der Wirksamkeit der Chancenkarte geäußert. Das System sei zu kompliziert. Die Überprüfung der Qualifikationen für die Vergabe der Punkte erfordere zudem zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Auch könnte auf potenzielle Spezialisten aus Drittenstaaten abschreckend und verunsichernd wirken, dass das Kontingent der Karten jährlich festgelegt sein wird.
Laut Bonin sollte Deutschland weniger auf formale Zertifikate fixiert sein und mehr auf die Fähigkeiten der Arbeitgeberseite bei der Auswahl der geeigneten Kräfte setzen. Arbeitgeberverbände merken kritisch an, dass in der Praxis im Ausland erworbene Kenntnisse nur schwer anerkannt werden können. Auch gebe es nicht immer einen deutschen Referenzberuf. Hier ist der Vorschlag, “relevante Arbeitserfahrung” anzuerkennen. Diese könnten über Arbeitszeugnisse unkompliziert nachgewiesen werden (Quelle: mediendienst-integration.de).
Auch wenn diese Einwände eine gewisse Berechtigung haben mögen, so ist die Chancenkarte doch im Gesamtzusammenhang der neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu sehen. Hier ist es sicher positiv, dass ein neuer Weg auch für Fachkräfte aus Drittstaaten geschaffen wird. Damit Deutschland im globalen “War for Talent”, beziehungsweise Fachkräftewettbewerb, nicht weiter zurückfällt oder gar abgehängt wird.
Smartes internationales Recruiting kann die Fachkräftestrategie wirkungsvoll unterstützen
Tools und Maßnahmen wie die Chancenkarte der Bundesregierung können durch das Know-how von intelligenten Lösungen wie das Internationale Recruiting von brainsworld.io unterstützt werden. So begleiten wir die komplexen Prozesse der Zusammenführung von Kandidaten aus Drittländern und Arbeitgebern in Deutschland mit unserem Netzwerken in Südamerika, Afrika und Asien sowie mit unserer Erfahrung mit den dortigen Arbeitsmärkten und Bürokratien. Eine eigene, maßeschneiderte digitale Plattform für internationales Recruiting vereinfacht die Prozessabwicklung und hilft bei der Beurteilung der im Ausland erworbenen Qualifikationen.
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